Miete fällig am Feiertag? Was Mieter über Überweisungen, Werktage und Bankfeiertage wissen sollten
Ich vermiete seit einigen Jahren eine kleine Wohnung in Köln und wohne selbst zur Miete. Ich kenne die Frage also von beiden Seiten: Was passiert, wenn die Miete am dritten Werktag fällig ist, dazwischen aber ein Feiertag liegt? Gilt der Samstag als Werktag? Und warum ist das Geld beim Vermieter noch nicht da, obwohl man am Freitag überwiesen hat? Hier ist meine Zusammenfassung, ganz ohne Juristendeutsch.
Die Grundregel: bis zum dritten Werktag
Nach § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete zu Beginn des Monats, spätestens bis zum dritten Werktag, zu zahlen, sofern im Mietvertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist. Viele ältere Verträge nennen noch andere Termine, deshalb lohnt sich ein Blick in den eigenen Vertrag.
Spannend wird es bei der Frage, was ein Werktag ist. Im allgemeinen Sprachgebrauch zählt der Samstag dazu. Der Bundesgerichtshof hat aber 2010 entschieden (Az. VIII ZR 129/09), dass der Samstag bei der Frist für die Mietzahlung nicht mitzählt. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen ohnehin nicht.
Warum Feiertage die Rechnung verändern
Gesetzliche Feiertage sind in Deutschland teilweise bundesweit, teilweise nur in einzelnen Bundesländern. Bundesweit gelten Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag.
Dazu kommen regionale Feiertage, zum Beispiel:
- Fronleichnam unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen,
- Allerheiligen am 1. November unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen,
- Reformationstag am 31. Oktober unter anderem in Hamburg, Niedersachsen und Sachsen,
- Buß- und Bettag in Sachsen,
- Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin.
Regionale Feiertage können die Frist deshalb je nach Bundesland unterschiedlich verlängern. Wer in Köln wohnt, hat an Allerheiligen frei, wer in Hamburg wohnt, nicht.
Ein Beispiel: Fällt der 1. eines Monats auf einen Feiertag, verschiebt sich der dritte Werktag nach hinten. Im Oktober 2027 etwa fällt der 3. Oktober auf einen Sonntag, sodass der Tag der Deutschen Einheit die Frist in diesem Jahr gar nicht verlängert.
Überweisung ist nicht gleich Gutschrift
Lange war die Frage, ob es reicht, die Überweisung rechtzeitig in Auftrag zu geben, oder ob das Geld rechtzeitig beim Vermieter sein muss. Der BGH hat 2016 klargestellt (Az. VIII ZR 222/15), dass es bei der Wohnraummiete genügt, wenn der Mieter den Überweisungsauftrag bis zum dritten Werktag erteilt und das Konto gedeckt ist. Eine Vertragsklausel, die auf den Geldeingang abstellt, ist in Formularverträgen unwirksam.
Für Vermieter heißt das: Ein Eingang am vierten oder fünften Werktag ist nicht automatisch ein Zahlungsverzug.
Echtzeitüberweisung: das Ende des Wartens
Seit Oktober 2025 müssen Banken im Euroraum Echtzeitüberweisungen nicht nur empfangen, sondern auch senden können, und zwar zu keinem höheren Preis als eine normale Überweisung. Das ist eine Vorgabe der EU-Verordnung über Sofortzahlungen. Echtzeitüberweisungen kommen innerhalb von Sekunden an, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Für mich als Mieterin ist das die einfachste Lösung, wenn ich spät dran bin. Als Vermieterin sehe ich dadurch viel seltener Zahlungen, die über ein langes Wochenende verschwinden.
Wichtig: Daueraufträge werden bei vielen Banken weiterhin als normale Überweisung ausgeführt und fallen dann auf den nächsten Bankarbeitstag. Es lohnt sich also, das Ausführungsdatum des Dauerauftrags so zu legen, dass ein Feiertag nicht dazwischenkommt, etwa auf den letzten Bankarbeitstag des Vormonats.
Meine kleine Checkliste
- Mietvertrag prüfen: Steht dort ein eigener Zahltermin?
- Dauerauftrag auf den 28. oder 29. des Vormonats legen, damit kein Feiertag die Zahlung verzögert.
- Regionale Feiertage beachten, vor allem nach einem Umzug in ein anderes Bundesland.
- Bei knappen Terminen Echtzeitüberweisung nutzen und den Beleg speichern.
- Feiertage im Blick behalten: Ich schaue mir regelmäßig die deutschen Bankfeiertage im Überblick an, bevor ich Zahlungen für den Monatsanfang plane.
Fazit
Feiertage verschieben Fristen, aber sie sind kein Grund für Streit zwischen Mieter und Vermieter. Wer die Werktagsregel kennt, seinen Dauerauftrag sinnvoll terminiert und im Zweifel die Echtzeitüberweisung nutzt, zahlt pünktlich. Und wer vermietet, kann gelassener auf das Konto schauen, wenn nach einem langen Wochenende noch nicht alles eingegangen ist.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine persönliche Erfahrungssammlung und keine Rechtsberatung.